
Musikherbst am Wilden Kaiser
mit Bauernmarkt
30.09. - 03.10.2021
Reisebedingungen für Tagesfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e. K.
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Frank Kasper
Omnibusreisen-Taxi e.K. (nachfolgend „KASPER REISEN“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur
Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher
diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von KASPER REISEN; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. KASPER REISEN erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen KASPER REISEN und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit
KASPER REISEN getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über
den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit KASPER REISEN
anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis mit KASPER REISEN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von KASPER REISEN. Auf Pauschalreiseverträge
und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von KASPER REISEN Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von KASPER REISEN und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von KASPER REISEN vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 12.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder
Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von KASPER REISEN zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch KASPER REISEN zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. KASPER REISEN informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.
2.3. KASPER REISEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn
der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von KASPER REISEN besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der
Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit KASPER REISEN, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung)
und von KASPER REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden
bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung
bezüglich des Vertrages mit KASPER REISEN. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit
oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die
Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und KASPER REISEN vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch KASPER REISEN bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte
Leistungen ein.
4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt im Bus zu entrichten.
4.3. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl KASPER REISEN zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist KASPER-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten
4.4. Ohne vollständige Bezahlung des Reiseleistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der
Reiseleistungen.
5. Preisanpassungen
5.1. Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und KASPER REISEN vereinbarten Preise.
5.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist KASPER REISEN nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen:
a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.
b) Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Leistungspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des
Statistischen Bundesamts für Deutschland (2020 = 100).
c) KASPER REISEN wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor
dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem
Kunden geltend machen.
d) Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.
5.3. Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Leistungspreises übersteigt, kann der Kunde ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber KASPER REISEN vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Kunden bedarf keiner
bestimmten Form und ist gegenüber KASPER REISEN unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Kunden wird hierfür die Textform empfohlen. KASPER REISEN wird den Kunden ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.
5.4. Der Kunde kann eine Senkung des Leistungspreises nach Maßgabe der Ziffer 5.2 a) und d) vor Leistungsbeginn verlangen,
wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 5.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat.
KASPER REISEN kann eine entsprechend vom Kunden geforderte nachträgliche Senkung des Leistungspreises abwenden, wenn die
Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für KASPER REISEN geführt hat.
5.5. Hat der Kunde einen Anspruch auf Senkung des Leistungspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von KASPER-REISEN zu erstatten. KASPER-REISEN darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. KASPER-REISEN hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
6. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
6.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der
Reiseleistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann KASPER-REISEN bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten KASPER-REISEN nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte
Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom bzw. Kündigung des Dienstleistungsvertrag mit KASPER REISEN gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
6.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt von KASPER REISEN wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. KASPER REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch KASPER REISEN muss in der konkreten
Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) KASPER REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) KASPER REISEN ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von KASPER REISEN später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung bzw. Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber; Nichtinanspruchnahme von Leistungen
8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit KASPER-REISEN nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem
vereinbarten Leistungsbeginn kündigen bzw. den Rücktritt erklären. Die Kündigung bzw. der Rücktritt bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
8.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens KASPER-REISEN ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. € 15,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von KASPER-REISEN im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit KASPER-REISEN abgilt.
8.3. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die am Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt sowie bei Nichterscheinen zur Fahrt bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Fahrpreis zu entrichten. KASPER-REISEN hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die KASPER-REISEN durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von KASPER-REISEN an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
8.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, KASPER-REISEN nachzuweisen, dass KASPER-REISEN überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Vergütungsanspruch entstanden ist,
als die geforderten Stornokosten.
8.5. KASPER-REISEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkret berechnete Vergütung zu fordern,
soweit KASPER-REISEN nachweist, dass KASPER-REISEN wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht KASPER-REISEN einen solchen Anspruch geltend, so ist KASPER-REISEN verpflichtet, die geforderte Vergütung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle
von Mängeln der Dienstleistungen von KASPER-REISEN sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
9. Haftung von KASPER REISEN; Versicherungen
9.1. Eine Haftung von KASPER-REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers
resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von KASPER-REISEN oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KASPER-REISEN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2. KASPER REISEN haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von KASPER-REISEN ursächlich oder mitursächlich war.
9.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. KASPER-REISEN kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer
Abmahnung von KASPER-REISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt KASPER-REISEN, so behält KASPER-REISEN den Anspruch auf den Leistungspreis; KASPER-REISEN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die KASPER REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KASPER-REISEN für
Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von KASPER-REISEN als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.
11.3. KASPER-REISEN und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass
dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
11.4. KASPER-REISEN haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von
KASPER-REISEN – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von KASPER-REISEN angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit KASPER-REISEN vertraglich vereinbarten Start- und Endpunkt der Tagesfahrt, nicht im Leistungsumfang von KASPER-REISEN enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen, Verpflegung usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von KASPER REISEN vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
11.5. KASPER-REISEN haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit KASPER-REISEN abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für KASPER-REISEN Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens KASPER-REISEN anzuerkennen.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch KASPER-REISEN und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von KASPER-REISEN und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten.
12.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von KASPER-REISEN vereinbart, dass bei Busbeförderung die
Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen
ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Tagesfahrt geltenden
behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von KASPER REISEN mit angemessener
Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.
12.4. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KASPER-REISEN findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Der Kunde kann KASPER-REISEN nur am Sitz von KASPER-REISEN verklagen.
13.2. Für Klagen von KASPER-REISEN gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KASPER-REISEN vereinbart.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und KASPER-REISEN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
13.4. KASPER-REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass KASPER-REISEN nicht
an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für KASPER-REISEN verpflichtend würde, informiert KASPER-REISEN die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
© Urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic
Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Firma Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e. K.
Geschäftsführer: Frank Kasper
Handelsregister HRA 480 229
Straße Waldhäuser 6
PLZ / Ort 77784 Oberharmersbach
Telefon 0049 (0)7837 / 224
E-Mail info@kasper-reisen.de
Web www.kasper-reisen.de
Stand dieser Fassung: Juni 2025

