
Musikherbst am Wilden Kaiser
mit Bauernmarkt
30.09. - 03.10.2021
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Reisebedingungen für Pauschalreisen der Firma Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e. K.
Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden, nachstehend einheitlich „Reisender“ genannt, und Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e. K, nachstehend „KASPER-REISEN “ abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von KASPER-REISEN und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von KASPER-REISEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von KASPER-REISEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
KASPER- REISEN vor, an das KASPER-REISEN für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit KASPER-REISEN bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist KASPER-REISEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von KASPER-REISEN gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E- Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von KASPER-REISEN erfolgen
(bei E- Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Reisende KASPER-REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch KASPER-REISEN zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird KASPER-REISEN dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder
außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von KASPER-REISEN erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist
ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von KASPER-REISEN im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende KASPER-REISEN den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende Werktage ab Absendung der elektronischen
Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des
Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. KASPER-REISEN ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von KASPER-REISEN beim Reisenden zu Stande.
1.4. KASPER-REISEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete
Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu
auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls
nicht.
2. Bezahlung
2.1. KASPER-REISEN und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl KASPER-REISEN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine
gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist KASPER-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KASPER-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind KASPER-REISEN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.2. KASPER-REISEN ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von KASPER-REISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von KASPER-REISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber KASPER-REISEN den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte
KASPER-REISEN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu
erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. KASPER-REISEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern KASPER-REISEN den Reisenden in Textform klar und verständlich
über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann KASPER-REISEN den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann KASPER-REISEN vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann KASPER-REISEN vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
KASPER-REISEN verteuert hat
4.4. KASPER-REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn
und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert
haben und dies zu niedrigeren Kosten für KASPER-REISEN führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
gezahlt, ist der Mehrbetrag von KASPER-REISEN zu erstatten. KASPER-REISEN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag
die KASPER-REISEN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. KASPER-REISEN hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von KASPER-REISEN gleichzeitig mit
Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von KASPER-REISEN gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber KASPER-REISEN den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
KASPER-REISEN unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert KASPER-REISEN den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen kann KASPER-REISEN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht
von KASPER-REISEN zu vertreten ist. KASPER-REISEN kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. KASPER-REISEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Bus- und Bahnreisen
Zugang vor Reisebeginn
-
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
-
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
-
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
-
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
-
vom 6. Tag bis 2. Tag 85 %
-
Vom 1. Tag und Nichtanreise 90 %
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
Zugang vor Reisebeginn
-
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
-
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
-
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
-
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
-
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55 %
-
bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90 %
See- und Flusskreuzfahrten
Zugang vor Reisebeginn
-
bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
-
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
-
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
-
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
-
am Anreisetag und bei Nichtanreise 90 %
5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, KASPER- REISEN nachzuweisen, dass KASPER-REISEN überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von KASPER-REISEN geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit KASPER-REISEN nachweist, dass
KASPER-REISEN wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist KASPER-REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist KASPER-REISEN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von KASPER-REISEN durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie KASPER-REISEN 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. KASPER-REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von KASPER-REISEN beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) KASPER-REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) KASPER-REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von KASPER-REISEN später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1. KASPER-REISEN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung von KASPER-REISEN nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von KASPER-REISEN beruht.
7.2. Kündigt KASPER-REISEN , so behält KASPER-REISEN den Anspruch auf den Reisepreis; KASPER-REISEN muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die KASPER-REISEN aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Obliegenheiten des Reisenden
8.1. Reiseunterlagen - Der Reisende hat KASPER-REISEN oder seinen Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von KASPER- REISEN mitgeteilten Frist erhält.
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit KASPER-REISEN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann
der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von KASPER-REISEN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von KASPER- REISEN nicht Vertreter von KASPER-REISEN . Ist ein Vertreter von KASPER-REISEN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an KASPER-REISEN unter der mitgeteilten Kontaktstelle von KASPER-REISEN zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von KASPER- REISEN bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von KASPER-REISEN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Fristsetzung vor Kündigung - Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende KASPER-REISEN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KASPER-REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen
nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und KASPER-REISEN können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich KASPER-REISEN , seinem V Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von KASPER-REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. KASPER-REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für
den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KASPER-REISEN sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b,
651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
9.3. KASPER-REISEN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten von KASPER-REISEN ursächlich geworden ist.
10. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber KASPER-REISEN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1. KASPER-REISEN informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist KASPER-REISEN verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald KASPER-REISEN weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird KASPER-REISEN den Reisenden informieren.
11.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird KASPER-REISEN den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111 / 2005 erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von KASPER-REISEN oder direkt über
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von KASPER-REISEN
einzusehen.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. KASPER-REISEN wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn KASPER-REISEN nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. KASPER-REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende KASPER-REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KASPER-REISEN eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter
Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer
bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die
Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen
anderslautenden Erklärung von KASPER-REISEN gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von KASPER-REISEN zur Entgegennahme von
Meldungen und Reklamationen.
13.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.
14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- undGerichtsstandsvereinbarung
14.1. KASPER-REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass KASPER-REISEN nicht
an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für KASPER-REISEN verpflichtend würde, informiert KASPER-REISEN die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
14.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und KASPER-REISEN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können KASPER-REISEN ausschließlich am Sitz von KASPER-REISEN verklagen.
14.3. Für Klagen von KASPER-REISEN gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KASPER-REISEN vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. und TourLaw -
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Reiseveranstalter ist:
Firma Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e. K.
Geschäftsführer: Frank Kasper
Handelsregister HRA 480 229
Straße Waldhäuser 6
PLZ / Ort 77784 Oberharmersbach
Telefon 0049 (0)7837 / 224
E-Mail info@kasper-reisen.de
Web www.kasper-reisen.de
Stand dieser Fassung: Juni 2025

