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Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma „Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e.K.“, Oberharmersbach, nachstehend „Kasper-Reisen“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reise- vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden; abweichende Buchungsbestätigung
1.1. Für mündliche, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche) sollen mit dem Buchungsformular von Kasper- Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Bu- chungsformulars als Anhang). Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Kasper-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Kasper-Reisen beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Kasper-Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Kasper-Reisen nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2. Bei Buchungen über das Internet gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
c) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Kasper-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Kasper-Reisen beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, per E-Mail oder per Fax er- folgen kann.
f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung an den Kunden über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Im Regelfall wird Kasper-Reisen zusätzlich zur sofort am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung von dieser eine zusätzliche Ausfertigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermitteln. Die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden eine solche zusätzliche Ausfertigung zugeht.
1.3. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Kasper-Reisen telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. Kasper-Reisen übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Kasper-Reisen, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Kasper-Reisen nach Ziffer 1.4 zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Kasper-Reisen zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.4. Für alle Buchungswege gilt:
a) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Kasper-Reisen vor, an das Kasper-Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Kasper-Reisen innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

 

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Kasper-Reisen bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Kasper-Reisen für die jeweilige Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsun- ternehmen) sind von Kasper-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Kasper-Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Kasper-Reisen herausgegeben werden, sind für Kasper-Reisen und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Kasper-Reisen gemacht wurden.

 

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Kasper-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Kasper-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kasper-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Kasper-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

 

4. Bezahlung

4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

4.3. Soweit Kasper-Reisen zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Kasper-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

 

5.Preiserhöhung

5.1. Kasper-Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise gelten- den Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Kasper-Reisen nicht vorhersehbar waren.

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Kasper-Reisen den Reisepreis nach Maß- gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Kasper-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Kasper-Reisen vom Kunden verlangen.

5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber Kasper-Reisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Kasper-Reisen verteuert hat.

5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Kasper-Reisen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Kasper-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Kasper-Reisen über die Preiserhöhung gegenüber Kasper-Reisen geltend zu machen.

 

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Kasper-Reisen unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Kasper-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann Kasper-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.3. Kasper-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 

 

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug 

bis 30 Tage vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . .20% 

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt  . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . .30%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
 . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . .50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . .
 . . . . . . . . . . . . . .55%

bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise . . . . . . . . . . ..90%

 

Bus- und Bahnreisen

bis 45 Tage vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10%

vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt. . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . .50%

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt. . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . .  . 75%

ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise . . . . . . . . .. . .  . . . . . . . . . . . . .80%

 

See- und Flusskreuzfahrten

bis 30. Tag vor Reiseantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . 25%

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..40%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt. . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . ..60%

vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80%

am Anreisetag und bei Nichtanreise . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . 90% 

 

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Kasper-Reisen nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. Kasper-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Kasper-Reisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Kasper-Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Kasper-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenom- men, kann Kasper-Reisen bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 25,- pro Kunden erheben.

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Kasper-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

9. Rücktritt von Kasper-Reisen wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

9.1. Kasper-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Kasper- Reisen müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Kasper-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Kasper-Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unver- züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Kasper-Reisen später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Kasper-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Kasper-Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. Kasper-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Kasper-Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2. Kündigt Kasper-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 

11. Pflicht des Reisenden zur Mängelanzeige während der Reise; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden / Reisenden; Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Flugreisegepäck
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Kasper-Reisen wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Kasper-Reisen (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von Kasper-Reisen wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Kasper-Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Kasper-Reisen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Kasper-Reisen anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Kasper-Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Kasper-Reisen oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Kasper-Reisen oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzö- gerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Kasper-Reisen anzuzeigen. 

 

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von Kasper-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Kasper-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 12.1 gilt nicht für Ansprüche aus der Beschädigung von Gepäck bei aus der Nutzung von Omnibussen resultierenden Unfällen. In diesen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.200 je befördertem Gepäckstück übersteigt.

12.3. Durch die Regelungen nach Ziffer 12.1 und 12.2 bleibt § 23 PBefG unberührt. Die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Beförderung in Kraftfahrzeugen ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus Unfällen bei der Nutzung eines Kraftomnibusses resultiert, je befördertem Gepäckstück 1.000 übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung.

12.4. Kasper-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Kasper-Reisen sind. Kasper-Reisen haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Kasper-Reisen ursächlich geworden ist.

Eine etwaige Haftung von Kasper-Reisen wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

 

13. Frist und Adressat der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden / Kunden; Verjährung von Ansprüchen

des Reisenden / Kunden
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

13.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Kasper-Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.5. Die Frist aus 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13.6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Kasper-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kasper-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kasper-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kasper-Reisen beruhen.

13.7. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.8. Die Verjährung nach Ziffer 13.6 und 13.7 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13.9. Schweben zwischen dem Kunden und Kasper-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Kasper-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. Kasper-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Kasper-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3. KasperReisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Kasper-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

15. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

15.1. Kasper-Reisen informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen.

15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Kasper-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald Kasper-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.

15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Kasper-Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist im Inter- net unter http://airban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von Kasper- Reisen einzusehen.

 

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Kasper-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Kasper-Reisen im Ausland für die Haftung von Kasper-Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3. Der Kunde kann Kasper-Reisen nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von Kasper-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Kasper-Reisen vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2013-2014

 

Reiseveranstalter ist:

Frank Kasper Omnibusreisen-Taxi e.K.

Inhaber Frank Kasper

Waldhäuser 6 (Betriebshof)

Dorf 19 (Büro)

77784 Oberharmersbach 

 

Telefon 07837/224,
Telefax 0 78 37 / 13 00

 

info@kasper-reisen.de

www.kasper-reisen.de

 

Handelsregister: HRA480229 

17. Hinweis zur Online‐Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR‐VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online‐Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen, oder sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten direkt an die nachfolgende Schlichtungsstelle zu wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de

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